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AutorenbildElisabeth Buff

Steuerbefreiung

Erfreuliche News für unsere grosszügigen Unterstützerinnen und Unterstützer!

Nach zwei abgeschlossenen Vereinsjahren haben wir es endlich geschafft, alle erforderlichen Dokumente vorzubereiten und beim Kanton den Antrag zur Steuerbefreiung einzureichen. Dieser wurde uns - unter Auflage einer kleinen Ergänzung in den Statuten betreffend Vereinsauflösung - genehmigt.


Wenn ihr also in Zukunft eine Spende tätigt, dürft ihr diesen Betrag bei den Steuern abziehen. Dafür lassen wir euch jeweils jährlich eine Spendenbescheinigung zukommen.


Achtung: Die jährlichen Mitgliederbeiträge (Fr. 40.- resp. 120.-) sind hingegen nicht steuerabzugsberechtigt.


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